Alte, verwilderte Zier- und Beerenobststräucher können vor dem Austrieb durch einen starken Rückschnitt regeneriert werden. Im Gärtner-Latein spricht man dann vom "Auf Stock setzen". Philippe Dahlmann erklärt die wichtigsten Details.
Laut Naturschutzgesetz darf diese Maßnahme nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ausführen. Leichtere Form- und Pflegeschnitte sind jedoch das ganze Jahr hindurch erlaubt.
Alte, dicke Triebe komplett aus den Pflanzen entfernen. Es ist darauf zu achten, dass dies so tief wie möglich in Bodennähe erfolgt.
Verbleibende Triebe in unterschiedlicher Höhe zwischen 40 und 60 cm einkürzen.
Nur basisnahe Jungtriebe werden nicht entfernt oder zurückgeschnitten.
Nahezu alle Sträucher mit einem basis- oder mittenbetontem Wuchs z.B. Berberitze, Deutzie, Flieder, Haselnuss, Ranunkelstrauch, Pfeifenstrauch, Spindelstrauch, Weidenarten.
Viele immergrüne Laubgehölze wie Buchsbaum, Kirschlorbeer, Rhododendron oder Liguster.
Wenn erforderlich, kann man auch Eibe, Feldahorn, Hainbuche oder Mahonie der Radikalkur unterziehen.
... von den meisten Nadelgehölzen.
... von Goldregen, Zieräpfeln, Ginster, Seidelbast, Besenheide, Schneeheide, Lavendel, Rosmarin, Säckelblume u. ä.
Gehölze mit einem besonderen Wuchs-Charakter sollten nicht oder nur wenig geschnitten werden. Ein "auf Stock setzen" sollte hier nicht durchgeführt werden. Das hängt zum einen mit der schlechten Wundheilung dieser Pflanzen zusammen, zum anderen weil durch den Schnitt die malerische Wuchsform zerstört wird.
Gehölzbeispiele: Magnolien, Zaubernuss, Blumenhartriegel, Eisenholzbaum, Amberbaum, Goldregen, Japanische Fächer- und Schlitzahorne, Judasbaum, Katsurabaum, Samthortensie, Scheinbuche, Strauchpfingstrosen, Stechpalme, Scheinhasel, Seidelbast, Immergrüner Schneeball, Felsenbirne u. a.
Philippe Dahlmann