Alte, verwilderte Zier- und Beerenobststräucher können im Winter bis zum Austrieb durch einen starken Rückschnitt regeneriert werden. Im Gärtner-Kauderwelsch spricht man dann vom "Auf Stock setzen". Doch Vorsicht: Diese radikale Schnitttechnik sollte nur in Ausnahmefällen und nicht jährlich (!) eingesetzt werden.
Laut Naturschutzgesetz darf man diese Maßnahme nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ausführen. Leichtere Form- und Pflegeschnitte sind jedoch das ganze Jahr hindurch erlaubt.
Alte, dicke Triebe komplett aus den Pflanzen entfernen. Es ist darauf zu achten, dass dies so tief wie möglich in Bodennähe erfolgt.
Verbleibende Triebe in unterschiedlicher Höhe zwischen etwa 30 und 50 cm einkürzen, je nach Alter, Art und Größe der Pflanze.
Nur basisnahe Jungtriebe werden nicht entfernt oder zurückgeschnitten.
Nahezu alle Sträucher mit einem basis- oder mittenbetontem Wuchs z.B. Berberitze, Deutzie, Flieder, Haselnuss, Ranunkelstrauch, Pfeifenstrauch, Spindelstrauch, Weidenarten.
Viele immergrüne Laubgehölze wie Buchsbaum, Kirschlorbeer, Rhododendron oder Liguster.
Wenn erforderlich, kann man auch Eibe, Feldahorn, Hainbuche oder Mahonie der Radikalkur unterziehen.
... von den meisten Nadelgehölzen.
... von Goldregen, Zieräpfeln, Ginster, Seidelbast, Besenheide, Schneeheide, Lavendel, Rosmarin, Säckelblume u. ä.
Gehölze mit einem besonderen Wuchs-Charakter sollten nicht oder nur wenig geschnitten werden. Ein "Auf Stock setzen" sollte hier nicht durchgeführt werden. Das hängt zum einen mit der schlechten Wundheilung dieser Pflanzen zusammen, zum anderen weil durch den Schnitt die malerische Wuchsform zerstört wird.
Gehölzbeispiele: Magnolien, Zaubernuss, Blumenhartriegel, Eisenholzbaum, Amberbaum, Goldregen, Japanische Fächer- und Schlitzahorne, Judasbaum, Katsurabaum, Samthortensie, Scheinbuche, Strauchpfingstrosen, Stechpalme, Scheinhasel, Seidelbast, Immergrüner Schneeball, Felsenbirne u. a.
Philippe Dahlmann