Wir müssen reden! Streit unter Nachbarn vermeiden

Zu den Fragen, mit denen sich die Mitglieder im Verband Wohneigentum an die Gartenberater wenden, gehören nicht nur positive Aspekte wie die Gartengestaltung oder der richtige Pflanzenschnitt. Auch bei Problemen rund ums Nachbarschaftsrecht im Garten sind wir Ansprechpartner. Häufige Streitpunkte: die Höhe von Hecken und Zäunen. Neben rechtlichen Bestimmungen führt dabei oft ein klärendes Gespräch zur Lösung.

Hecke
Häufiger Streitpunkt unter Nachbarn sind Grundstücksbegrenzungen wie Hecken und Zäune.   © Pixabay
Wenn es um die Gestaltung des eigenen Grundstücks geht, gehen die Vorlieben und Bedürfnisse der Menschen auseinander. Fühlt sich dann ein Nachbar z. B. durch einen Zaun oder eine Hecke gestört, kommt es oft zum Zwist. Wenn dann ein direktes Gespräch nicht mehr möglich erscheint, sind Schiedsämter und Mediatoren der erste Ansprechpartner. In einigen Landesverbänden des Verbands Wohneigentum gibt es den örtlichen Schiedsämtern ähnliche Gütestellen, um Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einvernehmlich zu regeln . Einigen sich die Beteiligten in einem Schiedsverfahren, wird ein für beide Seiten rechtlich bindender Schiedsspruch unterschrieben. Kommt es zu keiner Einigung, erhält der Antragsteller eine Erfolglosigkeitsbescheinigung. Erst wenn also die gütliche Einigung scheitert, ist ein Weg zum Gericht möglich.

Knackpunkt: Heckenhöhe

Die maximal erlaubte Höhe einer Hecke richtet sich in den meisten Bundesländern nach dem Abstand der Anpflanzung zur Grenze. Beispielsweise gilt in Hessen (§39 des hessischen Nachbarrechtsgesetzes):

Hecke > 2 m Höhe

= mindestens 0,75 m Abstand

Hecke 1,2-2 m Höhe

= mindestens 0,50 m Abstand

Hecke < 1,2 m Höhe

= mindestens 0,25 m Abstand


Dabei wird stets der Abstand zur Grenze von der Mitte der Anpflanzung berechnet.


Praxisbeispiel: In einem Schiedsverfahren bei der Gütestelle des Landesverbands Hessen ging es darum, dass eine 2,5 m hohe Hecke nur 40 cm von der Grenze entfernt stand. Rechtlich gesehen darf eine Hecke bei diesem Grenzabstand nur 1,2 m hoch werden.
Der Nachbar des Heckenbesitzers fühlte sich von der Hecke hinsichtlich Höhe und dem damit verbundenen Schattenwurf stark beeinträchtigt. Er forderte schon länger einen Rückschnitt - ohne Erfolg. Nach einigen mündlichen und schriftlichen Anläufen gab es letztendlich einen Termin bei der Gütestelle. In der Schiedsverhandlung konnten zuerst angestaute Differenzen abgebaut werden. Schnell war klar, dass für den Heckenbesitzer, aber auch für den beeinträchtigten Nachbar, ein Rückschnitt auf das rechtliche Maß von 1,2 m nicht in Frage kam. Schließlich einigten sich beide Seiten auf eine Höhe von 1,8 m - ein Maß, das im hessischen Nachbarrecht gar nicht vorgesehen ist, durch die Unterschrift der Beteiligten aber bindend wirkt.

Leider gelingt nicht immer eine solch gütliche Einigung und die Streitigkeiten landen dann oft vor Gericht. Beharrt man vielleicht allzu sehr auf seinem Standpunkt, muss der Besitzer der Hecke dann schon mal kräftiger zur Schere greifen und die Hecke abstandsgerecht zurückschneiden. Ob dem Nachbarn, der den Rückschnitt gefordert hat, damit besser gedient ist, darf man bei dieser Hecke (siehe Foto) vielleicht bezweifeln.

Zankapfel Sichtschutzzaun

Viele Fragen an die Gartenberatung beziehen sich auf die immer beliebteren Sichtschutzzäune. Juristisch gelten diese als Einfriedung und hier greift auch die jeweilige Landesbauordnung.

Praxisbeispiel: Laut hessischer Bauordnung sind Sichtschutzzäune auf der Grenze erlaubt, wobei es Einschränkungen bei der Höhe gibt. Daneben muss auch das hessische Nachbarrecht beachtet werden. Dies fordert zudem eine Zustimmung des Nachbarn - auch dann, wenn der Sichtschutzzaun direkt vor einem auf der Grenze stehenden Maschendrahtzaun positioniert wird und daher eigentlich auf dem eigenen Grundstück steht. In unserem Beispiel kam die Nachbarin aus ihrem Kurzurlaub zurück und blickte plötzlich auf einen Sichtschutzzaun hinter ihrem eigenen Maschendrahtzaun (s. Foto). Nach erfolgloser Bitte um ein Versetzen des Sichtschutzzaunes kam es zu einer Schiedsverhandlung. Auch hier half ein vermittelndes Gespräch: Die beiden Nachbarn einigten sich darauf, den - schon etwas ramponierten - Maschendrahtzaun durch den in der Höhe reduzierten Sichtschutzzaun zu ersetzen. Der Nachbar, der den Sichtschutzzaun ursprünglich errichtet hatte, übernahm die Kosten.

Reden ist manchmal Gold

Die Beispiele zeigen deutlich: Ein Gespräch ist immer die sinnvollste Variante, um Streitigkeiten am Gartenzaun zu schlichten. Schließlich möchte man sich als Nachbarn ja auch in Zukunft noch "Guten Tag" sagen und in die Augen blicken können. Sollte eine Lösung im direkten Gespräch nicht möglich sein, können die Schiedsämter vor Ort oder die Gütestellen in einigen Landesverbänden bei der Mediation zwischen den Parteien helfen. Sprecht uns an!

Martin Breidbach

Mehr Infos zum Nachbarschaftsrecht im Garten unter https://www.verband-wohneigentum.de

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